Beratungsbesuche

Der Beratungsbesuch, oft auch Qualitätssicherungsbesuch genannt, dient der Überprüfung der Situation des Pflegebedürftigen.
Es ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Diese Beratung ist als Unterstützung gedacht und eröffnet Ihnen sowie Ihren Angehörigen die Möglichkeit, sich zur Pflege beraten zu lassen.
Das bedeutet, wir kommen am vereinbarten Termin zu Ihnen, um uns ein Bild vom Pflegealltag machen zu können und besprechen Ihre Pflegsituation. Wir versuchen einzuschätzen, wo noch Unterstützung notwendig ist und ob weitere Pflegeleistungen einsetzbar sind, die ggf. noch nicht ausgeschöpft wurden und zur Entlastung der Pflegenden helfen können.
Hierbei haben wir ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte oder die Ihrer Angehörigen und können Ihnen Entlastungsangebote unterbreiten, die Ihre Pflegesituation verbessern können.

Was zu beachten ist

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.
Diese Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Pflege zu Hause möglichst gut funktioniert.

Häufigkeit der Beratungsbesuche

Wer von Angehörigen häuslich gepflegt und mindestens Pflegegrad 2 hat, muss regelmäßig beraten werden.
Die Beratungsbesuche müssen in folgender Regelmäßigkeit erfolgen:

  • Pflegegrad 2 >> jedes Halbjahr (also 2x im Jahr)
  • Pflegegrad 3 >> jedes Halbjahr (also 2x im Jahr)
  • Pflegegrad 4 >> jedes Quartal (also 4x im Jahr)
  • Pflegegrad 5 >> jedes Quartal (also 4x im Jahr)
Die Kosten

Die Kosten für die verpflichtenden Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung. Für Pflegebedürftige sowie die Pflegenden entstehen keine Kosten.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie für jene Pflegebedürftige, die ganz oder teilweise Pflegesachleistungen beziehen (häusliche Pflege durch Pflegedienst), besteht die Möglichkeit der freiwilligen Beratungseinsätze. Auch hier trägt in der Regel die Pflegeversicherung die Kosten.