Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege entlastet Sie, wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen. Sollten Sie als private Pflegeperson Urlaub machen, durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert sein, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.

Diese Ersatzpflege wird dann durch uns als ambulanter Pflegedienst bzw. durch unsere Pflegefachkräfte übernommen.

Wichtig zu wissen

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige bzw. den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.